Die pädagogisch-therapeutische Rehabilitationsmaßnahme wird in Form stationärer Wohngemeinschaften erbracht. Die Maßnahme begründet sich rechtlich auf §§ 27 (Hilfe zur Erziehung), 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform), 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche), 36 (Hilfeplanverfahren), 37 (Elternarbeit) und 41 (Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung) SGB VIII.
Bei den auslösenden Krankheitsbildern handelt es sich in erster Linie um folgende Diagnosen, bzw. psychiatrische Auffälligkeiten:
- - Schizophrenien und affektive Störungen
- - Persönlichkeitsstörungen und Störungen der Persönlichkeitsentwicklung
- - Psychosomatische Erkrankungen, Essstörungen
- - Schwere neurotische Störungen und Erkrankungen
- - Mischformen der oben genannten Krankheitsbilder unter Beteiligung von problematischem Suchtmittelkonsum (Doppeldiagnose)
Marie-Baum-Haus
Hohe Straße 65
53119 Bonn
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